Parteiausschluss von Clement: Pro und Contra
Wie alles begann
Der SPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat den früheren Parteivize und ehemaligen “Superminister” Wolfgang Clement aus der Partei ausgeschlossen. Begründet wird das mit seinen parteischädigenden Äußerungen bezüglich der Spitzenkandidatin Ypsilanti zur Hessenwahl (siehe hierzu auch meinen Beitrag “Clement kritisiert offen Ypsilanti“). Damals im Januar 2008 hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck sogar gefordert, dass Clement aus der Partei austreten solle, damit kein Parteiausschlussverfahren erforderlich würde.
Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, denn Clement wehrt sich gegen seinen Ausschluss. Nun muss die Bundesschiedskommission der SPD, die letzte Instanz in dieser Frage, über den Parteiausschluss entscheiden.
Wie geht es weiter?
Die Schlammschlacht dürfte spannend werden und das Sommerloch hat ein Sommertheater über das die Genossen nicht glücklich sein dürften.
Es gibt sicherlich viele gute Gründe für und gegen den Parteiausschluss von Clement. Hier nur die aus meiner Sicht besonders gewichtigen:
Contra: Wenn jeder Politiker aus seiner Partei ausgeschlossen würde, weil er seine Meinung öffentlich sagt, die einem Parteifeind – äh ich meinte natürlich Parteifreund – schadet, dann gäbe es kürzester Zeit in Deutschland keine Politiker mehr. Ist zwar eine ganz nette Vorstellung, aber utopisch.
Pro: Er hat sich grob parteischädigend verhalten, indem er öffentlich (!) indirekt von der Wahl der hessischen SPD mit ihrer Spitzenkandidatin Ypsilanti bei der Landtagswahl abgeraten hatte. Wenn er mit dem politischen Kurs seiner hessischen “Parteifreunde” unter deren Landesvorsitzenden Ypsilanti nicht einverstanden ist, dann kann er das innerhalb der Partei diskutieren. Aber eben auch nur dort.
So gesehen ist der Kompromissvorschlag der klagenden Ortsvereine für mich verständlich:
Die Bundesschiedskommission solle nur eine Rüge erteilen. Dafür werde im Gegenzug von Clement “erwartet, dass er erklärt, seine parteischädigenden Aufrufe zur Nichtwahl der SPD in Zukunft zu unterlassen”.
Ich denke, dass dieser Vergleichsvorschlag der klagenden Ortsvereine eine Kompromisslösung wäre, bei denen alle Beteiligten ihr Gesicht wahren könnten. Zudem würde so auch auf das grob parteischädigende Verhalten von Herrn Clement die Partei angemessen reagiert. Das heißt, nicht unverhältnismäßig überreagiert, was meines Erachtens ein Parteiausschluss wäre. Andererseits aber auch nicht durch die Äußerungen von Herrn Clement hervorgerufenen Schaden für die Partei negierend.
Herr Clement hat jedoch diesen Kompromissvorschlag umgehend mit folgender Reaktion abgelehnt:
“Ich werde mich nicht auf irgendwelche Vergleichsvorschläge einlassen. Ich lasse mich nicht festlegen, wann, wie und wo ich zukünftig meine Meinung äußern werde.”
Die Süddeutsche Zeitung bemerkt hierzu, dass Clement einen derartigen Versuch der Einigung für “weltfremd” halte. Clement hatte bereits vor der NRW-Schiedskommission einen derartigen Vergleich abgelehnt.
Wenn da mal Herr Clement nicht selbst “weltfremd” ist, indem er seine Meinung als Lobbyist von RWE, sprich der Kohle- und Atomindustrie über die energiepolitischen Beschlüsse seiner Partei und von seiner Partei getragenen Atomausstieg stellt.
Da stellt sich mir die Frage: Wann ist das Fass aufgrund grob parteischädigendem Verhalten übergelaufen?
Zum Schluss noch ein paar lesenswerte Quellen zum Parteiausschlussverfahren im Internet:
- Klagende Ortsvereine rudern zurück – Clement lehnt Kompromissangebot ab vom 3. August 2008 auf Handelsblatt online
- Parteiausschluss-Verfahren – Clement lehnt Kompromiss ab vom 3. August 2008 auf Süddeutsche Zeitung online
- SPD hat ihr Sommertheater vom 2. August 2008 auf Handelsblatt online
- CLEMENTS SPD-AUSSCHLUSS vom 31. Juli 2008 auf Spiegel online
