Das Grundgesetz: Wolfgang Schäubles Arbeitsexemplar
Über Uteles Blog bin ich auf eine Karikatur im Tagesspiegel mit dem Untertitel “Das Grundgesetz (Wolfgang Schäubles Arbeitsexemplar)” aufmerksam geworden.
Leider eine bildlich als auch tatsächlich sehr zutreffende Darstellung bezüglich der Einstellung dieses “Verfassungshüters” zu unserer Verfassung, dem Grundgesetz (GG).
Da kann man nur dankbar sein, dass
- das Bundesverfassungsgericht als wahrer Hüter der Verfassung diesen Amokläufer in seine Grenzen weist (Artikel 93 und 94 GG),
- für Verfassungsänderungen 2/3 Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich sind (Artikel 79 Absatz 2 GG) und
- der Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet werden darf (Artikel 19 Absatz 2 GG).
Das Grundgesetz wird übrigens am 23. Mai 2009 60 Jahre alt.
Wolfgang Schäuble wird in diesem Jahr 67. Ein Alter in dem die arbeitende Bevölkerung künftig in Rente geschickt wird. Da hoffe ich mal, dass das auch für ihn gilt!