Du bist Terrorist-Video wegen Anwaltsschreiben bei YouTube gelöscht
Alexander Lehmann wurde mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn er nicht das Video “Du bist Terrorist” bei YouTube löscht (siehe hierzu seine Blogbeiträge “Zweite Klage droht – Video soll aus dem Netz genommen werden” und “Du bist Terrorist von YouTube entfernt” sowie den Artikel “Du wirst abgemahnt – Reloaded” bei netzpolitik.org).
Das ist nun schon das zweite Mal, dass ihm rechtlich wegen seiner Persiflage auf den Überwachungsstaat gedroht wird (siehe hierzu meine Blogbeiträge “Du bist Terrorist droht Abmahnung” und “Rechtliche Schritte gegen Du bist Terrorist sind abgewendet“).
In was für einem Staat leben wir hier eigentlich?
Das einzige Persönlichkeitsrecht, dass zufällig betroffen sein könnte, ist der Name Max Mustermann. Denn dieser Name ist in dem Video “Du bist Terrorist” beim Ausweis mit Fingerabdruck zu sehen. Dieser Name wird aber auch von offizieller Seite häufig für Vordrucks- und Ausweismuster verwendet. Leider hat Alexander Lehmann bisher das Geheimnis um welchen Namen es gehen soll nicht gelüftet. Hier wäre eine Veröffentlichung des Anwaltsschreibens oder zumindest Auszüge davon hilfreich, aber vielleicht hat ihm ja sein Rechtsanwalt davon abgeraten.
Wie hirnrissig das Anwaltsschreiben sein dürfte, kann man insbesondere an folgenden Aspekten erkennen:
Anscheinend forderte der Anwalt “lediglich” das Löschen des Videos bei YouTube durch Alexander Lehmann. Aktuell gibt es das Video “Du bist Terrorist” etwa 127 mal, weil es inzwischen andere YouTube-User ebenfalls hochgeladen haben. Darüber hinaus gibt es das Video auch als Version zum Herunterladen und bei Vimeo und anderen Video-Plattformen. So habe ich in meinem Blogbeitrag “Du bist Terrorist droht Abmahnung” einfach die Einbindung des Videos von YouTube auf Vimeo geändert.
Bleibt zu hoffen, dass auch diese überflüssige rechtliche Auseinandersetzung möglichst bald beendet wird.