Internetzensur ab dem 1. August 2009!
Nun ist es soweit: Der Bundesrat hat gestern das vom Bundestag am 18. Juni 2009 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen passieren lassen.
Die Folge: Ab dem 1. August 2009 findet nun auch in Deutschland trotz des Zensurverbots des Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 GG eine Internetzensur (Netzzensur) unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet statt (siehe hierzu bereits meine Blogbeiträge “Stopp-Schild von Zensursula kindgerecht aufbereitet” und “Gegen Kinderpornos und gegen Netzzensur!” und den Artikel “Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat” bei heise.de).
Über pics.nase-bohren.de war ich schon im Juni auf eine völlig berechtigte Traueranzeige für den Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 GG gestoßen. Deshalb gibt es diese auch jetzt hier!
Meine letzte Hoffnung ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz (Stichworte: Gesetzgebungskompetenz und Eingriff in die Meinungsfreiheit).
