Zusatzstudium
Nach dem erfolgreichen Abschluss meines BWL-Studiums Ende 2001 begann ich das Zusatzstudium “Wirtschafts- und Arbeitsrecht” in Hagen. Dieses Studium brach ich aber nach absolviertem Grundstudium (bestandenen Klausuren in Einführung in das Bürgerliche Recht und Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland) aufgrund der Einführung von Studiengebühren ab.
Inzwischen ist dieses Zusatzstudium wieder Studiengebühren frei. Dies weil es keinen akademischen Grad beim erfolgreichen Abschluss gibt (wie etwa beim Diplom, Bachelor oder Master), sondern lediglich ein Zertifikat erworben werden kann.
Im Übrigen noch der Hinweis, dass die FernUniversität dieses Studienangebot einstellt, sprich Einschreibungen sind nicht mehr möglich.
Auf den Seiten BGB und Verfassungsrecht gibt es Infos zu diesen Kursen.