Du bist Terrorist droht Abmahnung
Dem Betreiber der Website www.dubistterrorist.de mit dem Video Du bist Terrorist ist eine Abmahnung angedroht worden.
Von wem?
Laut netzpolitik.org der Agentur KemperTrautmann, welche die Kampagne „Du bist Deutschland“ (Wikipedia-Artikel) umsetzte.
Das Video Du bist Terrorist ist übrigens die – wie ich finde – sehr gelungene Persiflage auf die Kampagne „Du bist Deutschland“ und die Abschlussarbeit des Design-Studenten Alexander Lehmann.
Sie zeigt deutlich die Gefahr eines Überwachungsstaates Deutschland, bei dem – wie in Georg Orwells Roman 1984 beschrieben, der Große Bruder Dich überwacht (Big Brother is watching you).
Erst vor einigen Wochen hatte die Bahn mit ihrer Abmahnung von Netzpolitik.org ein Fiasko erlebt. Da verwundert es mich sehr, dass die Agentur KemperTrautmann sich ebenfalls auf dieses dünne Eis begibt. Der scheinbar nette Zug die Abmahnung erst einmal anzudrohen, dürfte sich für die Agentur als Boomerang erweisen, denn nun droht der Aufschrei in der Blogosphäre noch lauter und länger als bei der Bahn-Spitzelaffäre zu werden.
Die Begründung für die Androhung der Abmahnung erscheint mir zweifelhaft: Das Markenrecht an „Du bist Deutschland“.
Die Persiflage Du bist Terrorist ist klar erkennbar eine künstlerische Arbeit, ein Kunstwerk im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz (GG), aber auch in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 GG fällt die Domain, die Website und das Video. Ob die Kunst- und Meinungsfreiheit bei der Güterabwägung gegenüber dem Markenrecht für „Du bist Deutschland“ zurückstehen muss, zumal es sich bei der Kunstfreiheit um ein Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt handelt? Ich habe da meine Zweifel!
Bezüglich der Domain ist lediglich dubist identisch! Netzpolitik.org hat in diesem Zusammenhang der Agentur per Mail auch die Frage gestellt, ob es auch ein Markenrecht auf „Du bist Markus Beckedahl“ gibt und dieses die Agentur hat. Eine sehr gute Frage! 😀
Die Website www.dubistterrorist.de ist zwar von der optischen Aufmachung her sehr stark an die Website du-bist-deutschland.de angelehnt, aber aufgrund des dortigen Videos und der Texte ganz klar als Persiflage erkennbar. Einzig der anscheinend identische Fotohintergrund sollte vorsorglich gegen einen eigenen, ruhig sehr ähnlich aussehenden Fotohintergrund ausgetauscht werden.
Und im dem Video konnte ich kein einziges Mal die Marke „Du bist Deutschland“ hören oder sehen. Deshalb wohl auch die windelweiche Formulierung der Agentur „jegliche Bezüge zur „du bist deutschland“ – Kampagne zu entfernen“.
Geradezu wie eine Verhöhnung des Grundgesetzes wirkt es da auf mich, dass die Androhung der Abmahnung auch noch an dem Tag des 60-jährigen Bestehens des Grundgesetzes ausgesprochen wird.
Ich erkläre jedenfalls hiermit schon mal, dass ich
- Alexander Lehmann bitte, die Website nicht zu schließen und das Video online zu lassen,
- ihn, falls es tatsächlich zu der angedrohten Abmahnung kommen sollte, gerne finanziell und
- in diesem Falle auch gerne (mit) Spendenaufrufe unterstütze.
Und hier die wirklich gut gemachte Persiflage als Vimeo-Video:
Zum Schluss noch ein paar Links zu der angedrohten Abmahnung für die Persiflage Du bist Terrorist. Ich empfehle auch die Kommentare zur Lektüre:
- Du wirst abgemahnt de? bei Netzpolitik.org
- Macher des „Du bist Terrorist“-Videos erhält Ankündigung zur Abmahnung bei shortnews.de
- Du bist Terrorist Abmahnung steht bevor bei www.gulli.com
- Abmahnung für „Du bist“? www.franztoo.de
- Wenn Du Terrorist bist, wirst Du abgemahnt bei cafedigital.de
- Du bist Deutschland vs Du bist Terrorist bei www.markenmagazin.de
Nachtrag:
Sehr erfreulich: Herr Trautmann von der Agentur hat Alexander Lehmann angerufen und es wurde eine Lösung gefunden (siehe Beitrag „Drohende Klage“ im Blog von Alexander Lehmann und den Kommentar von Herrn Trautmann bei netzpolitik.org).
Und siehe da, nun war lediglich noch das Hintergrundbild zu verändern. 😉
Da habe ich wohl richtig gelegen. 😀
Die Begründung lautet: Schutz der Persönlichkeitsrechte der dort dargestellten Kinder. Sie ist aus meiner Sicht verständlich und die gefundene Lösung hätte die Agentur bestimmt ohne den Reputationsschaden auch haben können, indem sie direkt Alexander Lehmann angerufen hätte.
Auf jeden Fall ist das Ergebnis dieser Geschichte ein schöner Beweis für die Funktionsfähigkeit der Blogosphäre und es sich lohnt die Werte unseres Grundgesetzes zu verteidigen.
Ich freue mich für Alexander über diesen Ausgang der Geschichte, die mit einer angedrohten Abmahnung begann.
Naja, irgendwie hat das Filmchen leider einen zu realen Hintergrund. Schade nur, dass infolge der Ursachen kein Terrorist gefasst wird, denn die nehmen sich einfach eine ausländische Mobilfunkkarte mit Internetfunktion und surfen und telefonieren ungespeichert in deutschen Netzen. Stattdessen werden von unseren Steuergeldern, wir haben ja im Überschuss, diese sinnlosen Überwachungsmaßnahmen unschuldiger Bürger finanziert. Neenee, wer nicht überwacht werden will, weiß das auch zu umgehen!
Da bin ich als Datenschützer bei [URL-gelöscht, da Eigenwerbung] doch mal gespannt, wann der Bundestrojaner auf unser System zugreifen will und wie ich dann die Daten unserer User schützen kann? Ich werde mein Bestes geben!
@Jürgen
Da wollen wir mal hoffen, dass Du und ich wegen Deines Hinweises, wie Terroristen in Deutschland die Überwachungsmaßnahmen umgehen könnten, nicht vom CIA entführt werden. 😉